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Unsere Satzung


1. Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Frauen- und Mütterverein Aschheim-Dornach“
und hat seinen Sitz in Aschheim. Das Geschäftsjahr beginnt
und endet im November.


2. Mitgliedschaft
Mitglieder können alle Frauen werden, die bereit sind, den Verein
zu unterstützen. Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Austritt.
Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch
auf das Vereinsvermögen. Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils in der ordentlichen Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt.


3. Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er unterstützt
die kath. Pfarrei und deren Gliederungen und dient ausschließlich
gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigter Zwecke“ der Abgabenordnung.


4. Vorstand
Die Geschäfte des Vereins werden von der Vorstandschaft geführt,
die aus der 1.u.2. Vorsitzenden, der Kassiererin und einer noch
zu wählenden Schriftführerin besteht. Der Vorstand kann Verpflichtungen
für den Verein in der Weise begründen, daß die
Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist.


5. Beitrag
Jedes Mitglied hat eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag
bis zum 31. Mai des Jahres zu leisten.


6. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jeweils im November statt
und wird durch den Vorstand mindestens 14 Tage vorher durch
Bekanntgabe im Gemeindeblatt einberufen. Hier wird die neue Vorstandschaft gewählt. Die Vorsitzende und Kassiererin geben einen Bericht über das vergangene Jahr ab. Desweiteren werden Probleme und Projekte des Vereins besprochen.
Es entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Bei Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden notwendig.
Die Kasse wird einmal jährlich von zwei unabhängigen Kassenprüferinnen
überprüft, die dann in der Mitgliederversammlung die Entlastung der Vorstandschaft beantragen.


7. Auflösung
Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen
Mitglieder. Bei Vereinsauflösung fällt das Vereinsvermögen der kath.
Pfarrei in Aschheim zu.